AGB

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Zahlungs- und Montagebedingungen

(AGB) der H. MEYER GmbH

1 Allgemeines / Geltungsbereich

(a) Alle Rechtsgeschäfte mit den Kunden der H. Meyer GmbH, insbesondere Verträge über Lieferungen und Leistungen, kommen ausschließlich auf der Grundlage der in diesem Dokument benannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Zusätzlich gelten für die entsprechenden Verträge und Leistungen folgende Dokumente:

– HM-AGB_Service.pdf (in der jeweils aktuellen Version)

– HM-AGB_Miete.pdf (in der jeweils aktuellen Version)

– HM-AGB_Communications.pdf (in der jeweils aktuellen Version)

Durch Annahme der Lieferung oder Leistung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte.

(b) Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden wird von der H. Meyer GmbH widersprochen, soweit die H. Meyer GmbH diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Bedingungen der H. Meyer GmbH gelten auch für die Fälle, in denen die H. Meyer GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag schriftlich unter Hinweis auf diese Bedingungen bestätigt oder ohne Vorbehalte des Kunden ausgeführt hat.

2 Angebot/ Vertragsabschluss

(a) Die Angebote der H. Meyer GmbH sind – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – bis Vertragsschluss stets unverbindlich und freibleibend und erfolgen vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Alle gegenseitigen Rechtsgeschäfte kommen erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der H. Meyer GmbH, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande.

(b) Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung, soweit diese nicht einer vertraglichen Verpflichtung widersprechen, bleibt der H. Meyer GmbH vorbehalten und stellen keine Mängel dar.

3 Preise / Zahlung / Verzug

(a) Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages ggf. nebst Leistungsschein. Die Preise sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, reine Nettopreise in EURO und verstehen sich ohne Kosten für Fracht, Transport, Versicherung, Verpackung und den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere der gesetzlich gültigen MwSt. Bei Bestellungen unter EURO 50,- Gesamtnettobetrag wird ein Kleinstauftragszuschlag von z.Z. EURO 10,- zuzüglich der gesetzlich gültigen MwSt. erhoben. Soweit nicht anders vereinbart, gilt der am Tag der Lieferung allgemein gültige Listenpreis der H. Meyer GmbH.

(b) Rechnungsstellung erfolgt mit Belieferung bzw. Leistungserbringung, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der in den Rechnungen der H. Meyer GmbH angegebenen Zahlungsfristen zu leisten. Schecks werden nur erfüllungshalber und Wechsel nicht als Zahlungsmittel angenommen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn diese von der H. Meyer GmbH in der Rechnung zugesagt worden sind. Der Abzug vereinbarter Skonti ist in jedem Fall nur unter der Bedingung zulässig, dass der Kunde nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Von der H. Meyer GmbH dem Kunden eingeräumte oder vereinbarte Zahlungsziele kann die H. Meyer GmbH jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen.

(c) Der Kunde gerät automatisch auch ohne vorherige Mahnung in Zahlungsverzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang beglichen ist. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer Rechnung bzw. Zahlungsaufstellung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Bei Zahlungsverzug ist die H. Meyer GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren oder weiteren Schadens bleibt der H. Meyer GmbH vorbehalten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen der H. Meyer GmbH aus der gesamten Geschäftsbeziehung sofort fällig. Sofern der Kunde ein Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, gilt ein Zinssatz von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz.

4 Aufrechnung / Zurückbehaltung

(a) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

(b) Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Zurückbehaltungsrechte des Kunden, wenn diese nicht aus demselben Rechtsverhältnis beruhen.

5 Lieferung / Versand

(a) Lieferungen erfolgen ab Lager Saarbrücken auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern dieser Unternehmer i.S. d § 14 BGB ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Die H. Meyer GmbH ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Hersteller oder vom Distributor, zu liefern. Die jeweiligen Bedingungen gelten dann entsprechend. Teillieferungen und Teilleistungen durch die H. Meyer GmbH sind zulässig.

(b) Unvorhergesehene Leistungshindernisse, auch bei den Vorlieferanten, hat die H. Meyer GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die H. Meyer GmbH, Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben und Liefertermine angemessen zu verlängern. Die H. Meyer GmbH ist nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Eigenbelieferung zur Leistung verpflichtet und übernimmt keine Haftung für das Risiko der Beschaffung. Dies gilt auch im Fall des bereits eingetretenen Lieferverzuges.

(c) Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Ausdrücklich vereinbarte Liefertermine gelten mit Anzeige der Versandbereitschaft und bei Versendung der Ware als eingehalten. Vereinbarte feste Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der H. Meyer GmbH sowie dem Ausschluss der Haftung der H. Meyer GmbH für leichte Fahrlässigkeit. Im Falle eines andauernden Leistungshindernisses von mehr als drei Monaten ist der Kunde berechtigt, unter angemessener Nachfristsetzung, die mindestens 10 Werktage betragen muss, für den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.

(d) Wurde eine bestimmte Beförderungsart nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, erfolgt die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart durch die H. Meyer GmbH ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für eine einwandfreie Beschaffenheit der Waren sowie der Transportverpackung und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen die H. Meyer GmbH wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Kunden verzögert, so ist die H. Meyer GmbH berechtigt, beginnend 30 Tage nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld mindestens in Höhe von ½ % des Netto-Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat vorbehaltlich des Gegenbeweises zu verlangen. Ebenso hat die H. Meyer GmbH das Recht, bei Nachweis einen höheren Betrag zu fordern.

(e) Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5 % des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrags. Dies gilt nicht soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.

6 Pflichten des Kunden

(a) Der Kunde benennt der H. Meyer GmbH einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, die H. Meyer GmbH soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere müssen die betreffenden Anlagen oder Anlagenteile zugänglich und sauber sein. Notwendige (Schutz-)Ausrüstung und Hilfsmittel, die aufgrund der Umgebungsbedingungen oder aufgrund von Arbeitsschutz- und sonstigen Vorschriften notwendig sind, sind vom Auftraggeber kostenfrei bereit zu stellen (z.B.: Hygieneschutzkleidung, Gehörschutz, Hubsteiger, etc.). Kommt der Mitarbeiter des Auftragnehmers zu dem Schluss, dass ein Arbeiten unter den vorliegenden Bedingungen nicht zumutbar ist, kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern oder weitere Maßnahmen verlangen.

(c) Der Kunde wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, für eine ordnungsgemäße Datensicherung und eine angemessene Ausfallvorsorge von bei ihm vorhandenen technischen Komponenten (Hardware/Software) Sorge tragen.

(d) Der Kunde wird H. Meyer GmbH bis zum Ablauf eines Jahres nach vollständiger Übergabe der jeweiligen vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen unverzüglich schriftlich über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird H. Meyer GmbH während dieser Zeit ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich durch vom Kunden veranlasste Änderungen des Einsatzumfeldes und/oder der Systemumgebung bzw. durch aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen der Aufwand der H. Meyer GmbH, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihm erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn, der Kunde hat im Falle einer Störung die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungseinheiten der H. Meyer GmbH.

7 Eigentumsvorbehalt / Sicherung

(a) Die H. Meyer GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus dem Kaufvertrag beglichen sind.

(b) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

(c) Für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB gilt ferner: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, an der sich die H. Meyer GmbH das Eigentum vorbehält, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn der Kunde der H. Meyer GmbH hiermit und schon jetzt alle bestehenden und zukünftigen Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages abtritt, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden jedoch nicht gestattet. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum der H. Meyer GmbH stehen, veräußert, so erfolgte die Verarbeitung, Umarbeitung oder Verbindung für die H. Meyer GmbH und der Kunde tritt schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen Rechnungsendbetrages an die H. Meyer GmbH ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden – nach Verarbeitung/Verbindung zusammen mit nicht der H. Meyer GmbH gehörender Ware – veräußert, so steht der H. Meyer GmbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil, soweit das Alleineigentum an der neuen Sache vom Kunden oder Dritten erworben wurde, zu und der Kunde tritt hiermit und schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die H. Meyer GmbH nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der H. Meyer GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die H. Meyer GmbH, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Die H. Meyer GmbH kann verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist die H. Meyer GmbH nach Wahl und auf schriftliches Verlangen des Kunden zur Freigabe der darüberhinausgehenden Sicherheiten verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet, der H. Meyer GmbH jede Handlung, die das an der Kaufsache vorbehaltene Eigentum beeinträchtigen oder gefährden können, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der Kunde der H. Meyer GmbH alle für Abwehrmaßnahme notwendigen Informationen mitzuteilen. Nicht durch Dritte ersatzfähige Kosten der Abwehrmaßnahmen werden der H. Meyer GmbH von dem Kunden erstattet.

Die H. Meyer GmbH ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen der H. Meyer GmbH hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

8 Gewährleistung / Verjährung

(a) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß dem jeweiligen Vertrag, bzw. wenn ein solcher nicht vorliegt aus der Auftragsbestätigung inklusive der beiliegenden Produktbeschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüberhinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der H. Meyer GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von der H. Meyer geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag ggf. nebst Leistungsschein bzw., wenn ein solcher nicht vorliegt, aus der Auftragsbestätigung.

Der Vertrag bzw. Leistungsschein beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden, insbesondere den von diesem mitgeteilten hard- und softwaretechnischen System- und Einsatzumgebungen.

(b)Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung der gelieferten Waren, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, kann die H. Meyer GmbH keine Gewährleistung übernehmen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; hierzu gehört auch der Einsatz der Lieferungen und Leistungen in einer nicht vom Anbieter freigegebenen System- und Einsatzumgebung. Von der Gewährleistungspflicht auch nicht umfasst sind Schäden, die durch Abnutzung, ungewöhnliche äußere Einflüsse, Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist die H. Meyer GmbH zudem befreit, wenn an den Waren Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen worden sind. Die Haftungsbefreiung gilt ebenso für Schäden, die auf die Verwendung von Fremdzubehör zurückzuführen sind.

(c) Für Unternehmer i.S. d § 14 BGB gilt: Bei unerheblichen Mängeln (Bagatellschäden) an neuen Waren hat die H. Meyer GmbH ein Recht auf Nachbesserung unter angemessener Fristsetzung durch den Kunden. Verlangt der Kunden in anderen Fällen Nacherfüllung, kann die H. MEYER GMBH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Besteht über die Höhe der Minderung Streit, wird hierzu ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, der durch die IHK Saarland bestimmt wird. Im Falle des Rücktritts, der schriftlich gegenüber der H. Meyer GmbH erklärt werden muss, wird dem Kunden unter der Voraussetzung der Rückgabe der mangelhaften Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden der Wert gutgeschrieben, der sich aus der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode ergibt (Bruttorechnungspreis x [(durchschnittliche Nutzungsdauer – gewichtete Nutzungen des Kunden oder Dritter) ./. durchschnittliche Nutzungsdauer]). Macht der Kunde darüber hinaus einen Schadensersatz geltend, ist dieser auf das negative Interesse des Kunden beschränkt. Es gelten ergänzend die Regelungen gemäß Ziffer 8 dieser Bedingungen.

Die Gewährleistung für neue Waren beträgt 1 Jahr ab Rechnungsdatum der H. Meyer GmbH. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Der Ablauf der Verjährung wird durch Verhandlungen über die Gewährleistung nicht gehemmt, wenn der Kunde dies der H. Meyer GmbH nicht vorab schriftlich mitgeteilt hat. Mängel können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und unter Einräumung einer sofortigen Nachprüfung durch die H. Meyer GmbH, schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Mängel, die auch bei der gebotenen Prüfung nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung geltend zu machen. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware abzunehmen und sachgemäß zu lagern. Gewährleistungsansprüche aufgrund nicht ordnungsgemäß angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängelanzeigen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

(d) Für Verbraucher gilt folgendes: Die Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen über neue Sachen verjähren in 2 Jahren ab Ablieferung bzw. Versandsachen ab Übergabe/Annahme. Für gebrauchte Ware gilt 1 Jahr. Ansonsten stehen den Verbrauchern die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(e) Rückgriffe des Unternehmers gegen die H. Meyer GmbH wegen Aufwendungen für Gewährleistungen aus einem Verbrauchsgüterkauf sind ausgeschlossen, wenn diese nicht zur Erfüllung einer rechtskräftig festgestellten Forderung des Verbrauchers erfolgt sind. Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Berücksichtigung des Wertes der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.

(f) Bei Transportschäden ist vor der Abnahme und der Entladung der Ware eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur, Paketdienste usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Dem Kunden obliegt die Einhaltung von Ausschluss- fristen z.B. nach den Allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.

(g) Der bei der Lieferung von Waren von der H. Meyer GmbH zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers. Dies gilt auch in den Fällen, in den Waren unter Eigenmarken der H. Meyer GmbH geliefert werden.

(h) Für Unternehmer gilt: Der Nachweis eines Mangels sowie dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs obliegt dem Kunden. Ist ein Gewährleistungsfall gegeben, ist der Kunde verpflichtet, vor einer Geltendmachung gegenüber der H. Meyer GmbH eine Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Hersteller ernsthaft außergerichtlich zu versuchen, wenn der Hersteller seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland hat und die H. Meyer GmbH zu diesem Zweck dem Kunden alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellt und mögliche eigene Ansprüche auf Verlangen des Kunden gegen den Hersteller an den Kunden abtritt.

(i) Soweit eine Garantie durch die H. Meyer GmbH erfolgt, gilt diese nur gegenüber dem Endverbraucher. Der Kunde unterstützt die H. Meyer GmbH weitestgehend bei der Erfüllung des Garantieversprechens.

(i) Die Gewährleistung für Funk- und Sendeanlagen, die ausschließlich zum Betrieb bzw. Export in Nicht-EU-Länder bestimmt sind und von der H. Meyer GmbH an den Kunden unter der Voraussetzung der Ausfuhr aus der EU geliefert werden, kann nur gewährleistet werden, soweit die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen und der erforderliche Nachweis des Mangels durch den Kunden gegenüber der H. Meyer GmbH unter Berücksichtigung der Verordnung über die Konformitätsbewertung, die Kennzeichnung, die Zulassung, das Inverkehrbringen und das Betreiben von Funkanlagen , die nicht zur Anschaltung an ein öffentliches Telekommunikationsnetz bestimmt sind, und von Telekommunikationseinrichtungen (Telekommunikationszulassungsverordnung vom 20. August 1997 / BGBL. I S. 2117) und der §§ 60 und 65 TKG erfolgt.

(j) Für Unternehmer gilt: Für Akkus, Batterien und Leuchtmitteln kann die H. Meyer GmbH keine Gewährleistung übernehmen.

(k) Kostenvoranschläge sind Arbeitszeit und die Leistung kostenpflichtig. Die für einen Kostenvoranschlag entstehenden Kosten werden dem Kunden entsprechend dem allgemein gültigen Listenpreis der H. Meyer GmbH gesondert in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nach erfolgter Untersuchung von seinem Auftrag zurücktritt.

(l) Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann die H. Meyer GmbH nach Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt nicht spätestens drei Monate nach Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässig verursachte Beschädigung oder Untergang des Gegenstandes. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist ist die H. Meyer GmbH berechtigt, den Auftragsgegenstand zur Deckung ihrer Forderung freihändig zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

(m) Ist der Kunde seinerseits Wiederverkäufer, verpflichtet er sich, nur in angemessener Form für die von der H. Meyer GmbH gelieferten Waren Werbung zu betreiben. Dem Kunden ist bekannt, dass unrichtige eigenschaftsbezogene Werbung zu Gewährleistungsansprüchen führen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die H. Meyer GmbH von den Folgen solcher Werbung freizustellen und jeglichen Schaden zu ersetzen, der der H. Meyer GmbH durch die Verletzung dieser Verpflichtung entsteht.

9 Nutzungsrechte

(a) Software wird dem Kunden lediglich zur Nutzung überlassen (Lizenz). Nach Maßgabe des Vertrages erhält der Kunde auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen diese Lizenz unbefristet gegen Einmalzahlung. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen.

An Software, welche die H. Meyer GmbH geliefert und dem Kunden übergeben hat, räumt sie, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen. Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der H. Meyer GmbH. Soweit dem Kunden Nutzungsrechte eingeräumt werden, sind diese bis zur Begleichung der geschuldeten Vergütung nur vorläufig eingeräumt und die H. Meyer GmbH kann dem Kunden für die Dauer eines Zahlungsverzuges die weitere Nutzung der Leistungen untersagen. Dieses Recht kann die H. Meyer GmbH nur für einen entsprechenden Zeitraum, in der Regel höchstens für 6 Monate, geltend machen. Untersagt die H. Meyer GmbH dem Kunden die weitere Nutzung, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die H. Meyer GmbH dies ausdrücklich erklärt.

Das ihm eingeräumte Nutzungsrecht kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden – und dies auch nur dann, wenn das Lizenzmodell des Lizenzgebers bzw. Herstellers dies ausdrücklich zulässt. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm obliegenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde wird im Falle der Übertragung des ihm eingeräumten Nutzungsrechts dem Anbieter auf dessen Nachfrage die vollständige Aufgabe der eigenen Rechte sowie die Übertragung der ihm obliegenden Pflichten und Nutzungsberechtigungen auf den Dritten schriftlich bestätigen.

Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. Der Anbieter kann in Bezug auf die Software das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung. Der Anbieter hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen.

Der Kunde hat dem Anbieter nach erfolgtem Widerruf die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.

10 Haftung

(a) Die Haftung der H. Meyer GmbH, deren gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt wird. Bei der fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist der Schadensersatz auf einen vertragstypischen und für die H. Meyer GmbH vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(b) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit diese Schäden an/oder durch privat genutzte Waren entstanden sind. Hierbei ist die Höhe des Schadensersatzes auf die Deckungssumme der von der H. Meyer GmbH abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung beschränkt.

(c) Bei der notwendigen Wiederherstellung von Daten oder technischer Komponenten (Hardware/Software) haftet die H. Meyer GmbH nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung und angemessener Ausfallvorsorge in Bezug auf die technischen Komponenten durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der H. Meyer GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor dem Störfall eine ordnungsgemäße Datensicherung und angemessene Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung der H. Meyer GmbH vereinbart ist.

11 Rückgaben / Rücksendungen

(a) Von der H. Meyer GmbH gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die H. Meyer GmbH zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt und vollständig sein (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Zubehör, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.).

(b) Zurück genommene Ware wird abzüglich 10% (mindestens EURO 15,-) für Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen an die H. Meyer GmbH, die nach der Zustimmung durch die H. Meyer GmbH vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Ware. Die Sendungen müssen die H. Meyer GmbH frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen, deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen.

12 Schadenersatz bei Nichtabnahme

(a) Nimmt der Kunde vertragswidrig die Ware nicht ab, so haftet er der H. Meyer GmbH für den entstandenen Schaden. Dieser wird mit 15 % des Nettorechnungsbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer pauschal vorbehaltlich des Gegenbeweises eines geringeren Schadens vereinbart. Die H. Meyer GmbH hat das Recht, bei Nachweis einen höheren Schaden geltend zu machen.

(b) Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rücktransport zu tragen.

13 Gewerbliche Schutzrechte

(a) Gelieferte Waren dürfen nicht ohne das von der H. Meyer GmbH oder den Vorlieferanten der H. Meyer GmbH angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Bundles, unabhängig davon, ob es sich um Soft- und/oder Hardware handelt, dürfen nicht getrennt und die jeweiligen Waren einzeln verkauft werden. Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

(b) Im Übrigen ist dem Kunden jegliche und/oder weitere Verwendung der Warenzeichen der H. Meyer GmbH, insbesondere für Werbezwecke, untersagt. Klischees der H. Meyer GmbH bleiben auch nach voller Bezahlung im Eigentum der H. Meyer GmbH.

(c) Bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte von Dritten, haftet die H. Meyer GmbH nur, insoweit dies der H. Meyer GmbH bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden und der Kunde insoweit rechtskräftig in Anspruch genommen wird. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Rechnungsendbetrag der gelieferten und das Schutzrecht verletzenden Waren beschränkt.

14 Datenschutz

(a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass die H. Meyer GmbH zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personenbezogene Daten ggf. durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfasst und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.

H. Meyer verwendet diese Daten ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und DS-GVO gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragten Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.

(b) Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Adresse und Personen. Sofern die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

15 Telefaxrundschreiben / E-Mailings

Die H. Meyer GmbH nutzt die Form von Telefaxrundschreiben, E-Mailings und anderer Medien, um Ihre Kunden über Neuheiten und Angebote zu informieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Form der Informationsbereitstellung zu widersprechen.

16 Verschiedenes / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

(a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.

(b) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die H. Meyer GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. E-Mails genügen nicht dem Schriftformerfordernis.

(c) Für Unternehmer gilt: Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis und über die Entstehung und Wirksamkeit dieses Verhältnisses ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit dem Kunden ist der Gerichtsstand, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Saarbrücken, Sitz der H. Meyer GmbH. Die H. Meyer GmbH ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist Saarbrücken. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des Wiener UN-Übereinkommens vom 11.04.1980.

H. Meyer GmbH, 66130 Saarbrücken
Version 1.4 / Stand: Februar 2019